1. Geltungsbereich
1.1. Nachstehende AGB der Werbeagentur 4dpi gelten für alle Individualsoftwareherstellungen, insbesondere für die Programmierung von Internetseiten und die Erstellung von Grafiken sowie für die Bereitstellung von virtuellen Serverplätzen oder eigenen Servern inklusive den damit verbundenen Leistungen wie Domainreservierung, Internetdienst "E-Mail" o.ä.
1.2. Für die Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden, Auskünfte und Beratungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Die Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Unser Schweigen auf derartige abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkenntnis oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen.
2. Leistungspflichten
2.1. Die Werbeagentur 4dpi gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Anlagen aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der Werbeagentur 4dpi liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. Die Werbeagentur 4dpi kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
2.2. Für jede Internet-Domain des Kunden kann nur ein Leistungstarif der Werbeagentur 4dpi genutzt werden. Dieser kann vom Kunden jederzeit erhöht werden.
2.3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist ein Datentransfervolumen von null Gigabyte pro Monat im Tarif enthalten. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Für die Feststellung des Datentransfervolumens ergibt sich die Berechnungsgrundlage 1GB = 1024MB.
2.4. Der Kunde wählt bei der Bestellung einen konkreten Tarif aus. Die Kombination verschiedener Aktions-Angebote ist nicht möglich.
2.5. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel") werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Registrierungsbedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien sowie die DENIC-Direktpreisliste, die Richtlinien und Vertragsbedingungen sind jeweils bei den Organisationen einzusehen.
2.6. Das aktuelle Leistungsangebot und die geltenden Preise ergeben sich aus der Preisliste, die als Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.
2.7. Die Werbeagentur 4dpi unterhält derzeit in der Zeit von Montag bis Freitag jeweils von 9.00 bis 17.00 Uhr eine Informationshotline
2.8. Unentgeltliche Leistungen bringt die Werbeagentur 4dpi als Gefälligkeit, eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Das Recht, unentgeltliche Leistungen ohne vorherige Anzeige jederzeit einzustellen und nur noch entgeltlich zu erbringen, bleibt vorbehalten. Wird eine unentgeltliche Leistung nur noch entgeltlich angeboten, hat der Kunde das Recht, den Vertrag zu diesem Zeitpunkt ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ansprüche auf Wandelung, Minderung oder Schadensersatz, auch im Hinblick auf den Kauf der Software, bestehen nicht.
2.9. Verfügbarkeit der Dienste
2.9.1. Die Werbeagentur 4dpi bietet ihre Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Wochen an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für Wartungsarbeiten werden frühest möglich angekündigt.
2.9.2. Die Werbeagentur 4dpi wird Störungen ihrer technischen Einrichtung im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.
3. Vertragsschluss
Das Angebot vom der Werbeagentur 4dpi erfolgt freibleibend. Ein
Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Auftrag des Kunden
schriftlich bestätigt wird. Für den Inhalt des Vertrages ist die
Auftragsbestätigung maßgebend.
4. Lieferzeit / Fertigstellungstermine
4.1. Verbindliche Liefer-/Fertigstellungstermine und -fristen müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Bei unverbindlichen ungefähren (circa, etwa, etc.) Lieferterminen und -fristen bemüht sich die Werbeagentur 4dpi, diese nach besten Kräften einzuhalten.
4.2. Lieferfristen gelten mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung beim Kunden, jedoch nicht, bevor alle Einzelheiten der Ausführung des Auftrags geklärt sind, alle sonstigen vom Kunden zu erfüllenden Voraussetzungen vorliegen; entsprechendes gilt für Liefer- und Fertigstellungstermine. In diesem Zusammenhang wird auf die Mitwirkungspflichten des Kunden gem. Ziffer 11 ausdrücklich hingewiesen und Bezug genommen.
4.3. Leistungen durch die Werbeagentur 4dpi vor Ablauf der Lieferfrist bzw. Fertigstellungstermins sind zulässig. Als Leistungstag gilt der Tag der Anzeige der Fertigstellung des Werkes. Die Werbeagentur 4dpi ist zu Teilleistungen berechtigt.
4.4. Die Werbeagentur 4dpi gerät nicht in Verzug, solange der Kunde mit der Erfüllung seiner Verpflichtung, auch solchen aus anderen Verträgen, in Verzug ist oder wenn die Überschreitung des Fertigstellungstermins auf nachträglichen Änderungswünschen des Auftraggebers beruht. In diesem Fall verlängert sich der vereinbarte Fertigstellungstermin um die angemessene Dauer, die für die Durchführung der Änderungswünsche des Kunden erforderlich ist.
4.5. Hält die Werbeagentur 4dpi eine verbindlich vereinbarte Leistungszeit unverschuldet nicht ein, so ist der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist, die mindestens 14 Tage betragen muss, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wählt der Kunde nicht das vorstehende Rücktrittsrecht, bestehen Schadensersatzansprüche ausschließlich nach Maßgabe der nachstehenden Ziffern.
5. Selbstbelieferungsvorbehalt / Höhere Gewalt und sonstige Behinderungen
5.1. Erhält die Werbeagentur 4dpi aus nicht zu vertretenden Gründen Lieferungen oder Leistungen von Unterlieferanten nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse höherer Gewalt ein, so wird die Werbeagentur 4dpi den Kunden unverzüglich schriftlich informieren. In diesem Fall ist die Werbeagentur 4dpi berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung zu verschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit die Werbeagentur 4dpi der vorstehenden Informationspflicht nachgekommen ist. Der höheren Gewalt stehen gleich: Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Betriebsbehinderung, z. B. durch Feuer, Wasser und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht durch die Werbeagentur 4dpi schuldhaft herbeigeführt worden sind.
5.2. Ist eine Leistungszeit oder ein Fertigstellungstermin verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach vorstehender Zif. 5.1. die vereinbarte Leistungszeit oder der Fertigstellungstermin um mehr als zwei Wochen überschritten, so ist der Kunde berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.
6. Domainreservierung / Eintragung in Suchmaschinen
6.1. Die Werbeagentur 4dpi ist berechtigt, im Zuge von Umstellungs- und Erweiterungsmaßnahmen die vom Kunden beauftragte Domain auf einen anderen Provider zu übertragen. Dem Kunden ist bekannt, dass die Registrierung einer Domain nur dann erfolgt, wenn diese technisch und registratorisch noch verfügbar ist. Die Werbeagentur 4dpi schuldet insoweit nur das Bemühen zur Erlangung der Domain, nicht einen entsprechenden Erfolg. Die Verantwortlichkeit für die Auswahl der beantragten Domain liegt alleine beim Kunden.
6.2. Dem Kunden ist bekannt, dass die Eintragungsmöglichkeiten in Suchmaschinen des Internets auf deren Betreiber limitiert sind, so dass nicht in jedem Fall die beantragten Eintragungen vollständig vorgenommen werden können. Die Werbeagentur 4dpi schuldet daher nur das Bemühen, die gewünschten Einträge zu erreichen, nicht den Erfolg. Für die Eintragungstexte übernimmt die Werbeagentur 4dpi keine Haftung. Eintragungstexte sind vom Kunden schriftlich zu liefern.
6.3. Bei der Vergabe von Domain-Namen gelten die Vergaberichtlinien des zuständigen NIC. Die Werbeagentur 4dpi kann für Namenskonflikte nicht verantwortlich gemacht werden. Die Zusage von Domain-Namen erfolgt unter dem Vorbehalt der Vergabe durch das zuständige NIC. Die Werbeagentur 4dpi haftet nicht für entstandenen Schaden im Zusammenhang mit der Erteilung oder Nichterteilung von Domain-Namen.
7. Arbeitsschritte bei der Errichtung von Internetseiten und Internetpräsenzen
7.1. Die Erstellung von Internetseiten bzw. einer Internetpräsenz des
Kunden erfolgt in folgenden, von einander rechtlich und
vergütungstechnisch unabhängigen Phasen:
- Planungsphase zur Erstellung eines Konzeptes;
- Umsetzung des Konzeptes innerhalb der HTML-Dokumente (oder Dokumente
in einem vergleichbaren Programmierstandard);
- Einrichtung des Auftritts auf dem Server des Auftragnehmers.
7.2. Planungsphase und Konzept
7.2.1. Der Kunde erteilt dem Auftragnehmer zunächst Auskunft über den vorgesehenen Anwendungsbereich. Er schließt alle in der Sphäre des Kunden liegenden Informationen und Inhalte ein, die für den zu entwickelnden Auftritt von Belang sind. Dazu können insbesondere Texte, Schriftarten und -größen, Hintergrundfarben und -muster, Grafiken, Bilder, Video- und Musiksequenzen, Logos, Datenbankinhalte und -strukturen, Software usw. gehören.
7.2.2. Aufgrund dieser kundenseitigen Vorgaben erstellt die Werbeagentur 4dpi ein Konzept. Dies beinhaltet eine Zusammenstellung der vorgegebenen Inhalte und eine Darstellung der Verweise von und zu den einzelnen Inhalten und der Verweise auf Inhalte Dritter. Das Konzept erhält alle wesentlichen Anforderungen an den Auftritt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist das Konzept in seinen groben Zügen schriftlich niederzulegen. Es ist vom Kunden schriftlich zu genehmigen. Mit der Genehmigung des Konzepts durch den Kunden endet die Planungsphase.
7.3. Umsetzungsphase
Auf Grundlage des Konzeptes hat die Werbeagentur 4dpi den Auftrag zu
entwickeln. Auch während der Umsetzungsphase hat der Kunde die
Werbeagentur 4dpi die notwendigen Informationen und Unterlagen zur
Verfügung zu stellen und die Werbeagentur 4dpi nach besten Kräften zu
unterstützen.
7.4. Errichtung des Auftritts
Unverzüglich nach Beendigung der Umsetzungsphase hat die Werbeagentur
4dpi den Auftritt funktionstüchtig auf dem vertragsgegenständlichen
Server einzurichten, dem Kunden die Funktionsfähigkeit des Auftritts
mitzuteilen und dem Kunden Gelegenheit zu geben, den Auftritt
angemessen, mindestens jedoch drei Tage, zu testen.
8. Softwarespezifikation und Pflichtenheft
8.1. Bei der Programmierung von Individualsoftware wird vom Kunden ein Pflichtenheft unter angemessener Mitwirkung durch die Werbeagentur 4dpi erstellt. Die Software wird der Werbeagentur 4dpi sodann entsprechend dem Pflichtenheft ausgewiesenen Anforderungen hergestellt. Das Pflichtenheft dient insoweit der Leistungsbeschreibung.
8.2. Ab Fertigstellung des ausgearbeiteten Pflichtenheftes wird dieses als Anlage zum Vertrag geführt.
8.3. Verzichtet der Kunde auf die Erstellung eines Pflichtenheftes, sind die in der Auftragsbestätigung oder sonstige schriftliche Vereinbarungen mit dem Kunden maßgeblich.
9. Abnahme
9.1. Die Abnahme erfolgt durch den Kunden auf dessen Internet-Präsenz, es sei denn, es wird zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
9.2. Die Werbeagentur 4dpi hat durch angemessene Abnahmetests das Vorhandensein der geschuldeten Eigenschaften sowie die wesentlichen Programmfunktionen nachzuweisen. Auf Verlangen der Werbeagentur 4dpi sind für einen Abnahmetest die Testdaten des Kunden bereitzustellen.
9.3. Der Kunde ist verpflichtet, mit dem Abnahmetest spätestens sieben Tage nach schriftlicher Aufforderung durch die Werbeagentur 4dpi zu beginnen. Die Testphase dauert maximal fünf Werktage.
9.4. Entspricht die Umsetzung des Konzeptes bzw. die zu erstellende Individualsoftware im wesentlichen dem Vorgang des Konzeptes bzw. des Pflichtenheftes, so hat der Kunde gegenüber die Werbeagentur 4dpi unverzüglich schriftlich die Abnahme des Auftritts zu erklären.
9.5. Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden.
9.6. In dem vorbehaltslosen Verlangen des Kunden, den Auftritt auf dem vertragsgegenständlichen Server zum Abruf für Dritte bereitzustellen, liegt gleichzeitig die Abnahmeerklärung des Kunden.
9.7. Erklärt der Kunde die Abnahme nicht unverzüglich in der nach vorstehenden Ziff. 9.1. bis 9.6., so kann ihm die Werbeagentur 4dpi eine Frist von sieben Tagen zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Die Abnahmeerklärung gilt als abgegeben, wenn der Kunde nicht innerhalb der nach vorstehendem Satz gesetzten Frist die Abnahme erklärt.
10. Änderung
10.1. Auf besonderen Wunsch des Kunden kann das vertragsgegenständliche Konzept bzw. Pflichtenheft oder dessen Umsetzung bis zur Abnahme grundsätzlich geändert werden. Änderungswünsche des Kunden im Hinblick auf den Funktionsumfang, den Programmstruktur, die Bildschirmgestaltung oder sonstige wesentliche Merkmale muss die Werbeagentur 4dpi nicht berücksichtigen, soweit sie eine Abweichung vom ursprünglichen Vertragsinhalt darstellen, insbesondere nicht mit dem der Programmerstellung zugrunde liegenden Konzept bzw. Pflichtenheft oder sonstige Leistungsbeschreibung übereinstimmen.
10.2. Die Werbeagentur 4dpi steht es frei, die gewünschten Änderungen gegen ein angemessenes zusätzliches Entgelt zu berücksichtigen. Grundlage der entsprechenden Entgeltfestsetzungen sind der notwendige zeitliche Zusatzaufwand sowie der aktuelle Vergütungssatz gemäß dem zum Zeitpunkt des Vertragsschluss gültigen Leistungsverzeichnisses für die Gesamtherstellung. Die Werbeagentur 4dpi ist zur Offenlegung der Kalkulation nicht verpflichtet. Es muss die Höhe des Zusatzentgeltes jedoch nachvollziehbar durch Vorlage eines Leistungsverzeichnisses, in dem die Zeit, der Ort und der wesentliche Inhalt der Zusatzleistung aufgeführt ist, begründet werden.
11. Mitwirkungspflichten
11.1. Der Kunde hat die Werbeagentur 4dpi die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere über vorhandene Anlagen, Geräte, Programme und Programmteile, die mit den zu erstellenden Programmen zusammenwirken sollen. Informationen hat der Kunde schriftlich zur Verfügung zu stellen. Für die Rechteverwertung an den vom Kunden oder Dritten im Auftrag des Kunden zur Verfügung gestellten Materialien haftet die Werbeagentur 4dpi nicht. Insbesondere haftet der Kunde gegenüber die Werbeagentur 4dpi für die Urheber-, Nutzungs-, Bearbeitungs- und Wiederverwertungsrechte.
11.2. Der Kunde sichert zu, dass die die Werbeagentur 4dpi von ihm mitgeteilten Daten rich¬tig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, die Werbeagentur 4dpi jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage der Werbeagentur 4dpi binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name und postalische Anschrift des Kunden, Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain, Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain sowie falls der Kunde eigene Name-Server stellt: Zusätzlich die IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers einschließlich der Namen dieser Server.
11.3. Im übrigen ist der Kunde im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Leistungserstellung verpflichtet.
11.4. Bei verspäteter Zurverfügungstellung von Materialien und Daten behält sich die Werbeagentur 4dpi das Recht vor, sofern der vereinbarte Terminplan eingehalten werden soll und dadurch zusätzliche Nacht-, Wochenend- und/oder Feiertagsarbeitszeiten anfallen, diese gesondert auf Basis der allgemein gültigen Preisliste zuzüglich 15 % Aufschlag abzurechnen sowie eine stand-by-Gebühr in Höhe von 720,00 € je angefangenen Tag ab Überschreiten des dritten Tages nach dem vereinbarten Zulieferungstermin der Kundenunterlagen abzurechnen. Bei nachträglich gelieferten Materialien, Teillieferungen und Änderungswünschen ist die Werbeagentur 4dpi berechtigt, Verwaltungsgebühren in Höhe von pauschal 50,00 € pro nachträgliche Lieferung zu berechnen. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit belassen einen geringeren Schaden nachzuweisen.
11.5. Der Kunde hat sicherzustellen, dass bei den erforderlichen
Testläufen und dem Abnahmetest ein vertretungsberechtigter und
kompetenter Mitarbeiter anwesend ist, der bevollmächtigt ist, über
Mängel, Funktionserweiterung, Funktionskürzung sowie Änderung der
Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden und das Werk
abzunehmen.
11.6. Sofern die Werbeagentur 4dpi dem Kunden Entwürfe, Programmtestversionen o. ä. vorlegt, sind diese vom Kunden unverzüglich nachzuprüfen. Reklamationen oder Änderungswünsche sind zu diesem Zeitpunkt anzumelden, soweit sie bereits erkennbar sind.
11.7. Die Materialien müssen der Werbeagentur 4dpi in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden. Bei Zurverfügungstellung auf Printmedien entstehen zusätzliche, nicht kalkulierte Leistungen für die Materialaufbereitung (Datenerfassung). Diese kann die Werbeagentur 4dpi nach seiner allgemeinen gültigen Preisliste bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses abrechnen.
11.8. Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. Die Werbeagentur 4dpi behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.
11.9. Der Kunde verpflichtet sich, der Werbeagentur 4dpi zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen der Werbeagentur 4dpi nutzen, haftet der Kunde gegenüber der Werbeagentur 4dpi auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern der Werbeagentur 4dpi abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten der Werbeagentur 4dpi oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege der Werbeagentur 4dpi erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinflussen kann.
11.10. Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming").
11.11. Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite und - sofern der Werbeagentur 4dpi Shop Gegenstand des Vertrages ist - seinen Internet-Shop so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Die Werbeagentur 4dpi ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. Die Werbeagentur 4dpi wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren.
11.12. Volumen für zusätzlichen Datentransfer wird die Werbeagentur 4dpi im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Tarifen ergibt, zur Verfügung stellen.
11.13. Der Kunde kann gegenüber der Werbeagentur 4dpi schriftlich vorgeben, bis zu welcher Obergrenze ihm monatlich zusätzliches Datentransfervolumen eingeräumt werden soll. Besteht eine solche Vorgabe und wird diese Obergrenze erreicht, ist zusätzlicher Datentransfer im entsprechenden Monat dennoch möglich und kann selbständig beantragt werden.
11.14. Der Kunde verpflichtet sich, auf den bei der Werbeagentur 4dpi abgelegten Präsenzen keine Chats zu betreiben sofern nichts anderes vereinbart wurde, für Chats bietet die Werbeagentur 4dpi hierfür geeignete Serveranlagen laut den jeweils gültigen Tarifen an. Dies gilt ebenso für Games/Spiele jeder Art, sowie Toplisten oder öffentliche Bannerexchange Programm.
11.15. Die Werbeagentur 4dpi ist zur fristlosen Kündigung berechtigt,
sofern ein Kunde über einen Beobachtungszeitraum hinaus die Anlagen
negativ beeinflusst, so dass es hier zu Systemausfällen kommt.
12. Gewährleistung
12.1. Zugesicherte Eigenschaften in Bezug auf die der Werbeagentur 4dpi zu erbringenden Leistungen oder zur Verfügung gestellter Dienste sind ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung nicht vereinbart. Zugesicherte Eigenschaften sind im Übrigen nur dann vereinbart, wenn diese als "zugesicherte" Eigenschaft bezeichnet sind.
12.2. Die Werbeagentur 4dpi übernimmt die Gewährleistung dafür, dass geschuldete Leistungen im Wesentlichen den Vorgaben des Konzeptes bzw. Pflichtenheftes entsprechen. Abweichungen, die den Gebrauch des Auftritts bzw. der Software unerheblich mindern, bleiben außer Betracht. Die vorstehende Gewährleistung umfasst nicht solche Mängel, die auf Veränderungen der Programme bzw. HTML-Dokumente oder deren Inhalt durch den Kunden und/oder Dritte zurückzuführen sind.
12.3. Für den Abruf von Inhalten werden im Internet unterschiedliche Web-Browser verwendet. Weiterhin wird zu diesem Zweck unterschiedliche Hardware eingesetzt, die auf verschiedenen Betriebssystemen basiert. Mangels einheitlichem Standard kann das Erscheinungsbild des Webauftritts in Einzelfällen, insbesondere hinsichtlich der Farbwiedergabe und wegen der unterschiedlichen Größe der von den Benutzern verwendeten Bildschirme von dem gewohnten, durch die Parteien festgelegten Erscheinungsbild abweichen. Für derartige vereinzelte Abweichungen übernimmt die Werbeagentur 4dpi keinerlei Haftung.
12.4. Etwaiger nach der Abnahme noch vorhandener Mangel hat der Kunde die Werbeagentur 4dpi unverzüglich nach bekannt werden schriftlich unter Beschreibung der Erscheinungsform mitzuteilen. Mit der Rüge solcher Mängel, die für den Kunden bereits vor Abnahme aufgrund einer ihm zur Verfügung gestellten Vor- und/oder Testversion erkennbar waren und die der Kunde bis zur Abnahme nicht schriftlich gerügt hat, ist der Kunde ausgeschlossen.
12.5. Ist die der Werbeagentur 4dpi erbrachte Leistung unvollständig oder mangelhaft, so hat der Kunde der Werbeagentur 4dpi eine angemessene Nachfrist zur Ersatzleistung bzw. Mängelbeseitigung zu gewähren. Die Werbeagentur 4dpi ist sodann berechtigt, Ersatz zu leisten oder den Mangel im Wege der Nachbesserung zu beseitigen, wobei die Werbeagentur 4dpi zwei Nachbesserungsversuche zu gewähren sind. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder lässt die Werbeagentur 4dpi die gestellte angemessene Frist für die Ersatzlieferung bzw. Mängelbeseitigung schuldhaft fruchtlos verstreichen, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
12.6. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in zwölf Monaten, gerechnet von der Abnahme an.
12.7. Eine Installation der hergestellten Programme durch die Werbeagentur 4dpi ist nicht geschuldet.
12.8. Rügt der Kunde Mängel, die entweder nicht vorhanden oder nicht auf die Herstellung durch die Werbeagentur 4dpi zurückzuführen sind, so trägt der Kunde die Kosten für die Prüfung nach den allgemeinen Vergütungssätzen der Werbeagentur 4dpi.
13. Schutzrechte Dritter
13.1. Der Kunde garantiert, dass sämtliche der Werbeagentur 4dpi für die Durchführung dieses Vertrages überlassenen und im Internet bereitgestellten Inhalte, wie insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Musik- und Videosequenzen, Software, Zeichnungen usw., Datenbankinhalte und -strukturen sowie die Verwendung sowie die vom Kunden gewünschte Domain frei von Schutzrechten Dritter sind oder dass er berechtigt ist, diese Inhalte für die Durchführung dieses Vertrages zu verwenden und insbesondere im Internet darzustellen und/oder zum Abruf für Dritte bereit zu stellen.
13.2. Die Einziehung der in Ziff. 13.1 genannten Inhalte in den vertragsgegenständlichen Auftritt bzw. die herzustellenden Programme geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr des Kunden. Der Kunde hat die Werbeagentur 4dpi von allen Ansprüchen Dritter, die gegen den Auftragnehmer in Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages aus dem Gesichtspunkt der Verletzung von Schutzrechten oder Rechten Dritter oder wettbewerbswidriger Handlungen in Zusammenhang mit der Einbeziehung der in Ziff. 13.1 genannten Inhalte erhoben werden, freizustellen. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung gegenüber demjenigen, der die Schutzrechtsverletzung bzw. Wettbewerbsverletzung geltend macht und hat die Werbeagentur 4dpi sämtliche Schäden, die aus der Verletzung dieser Rechte Dritter entstehen, zu ersetzen.
13.3. Im Gegenzug erklärt die Werbeagentur 4dpi, dass das erstellte Konzept und die HTML-Dokumente ebenfalls frei sind von Schutzrechten Dritter und dass die Berechtigung vorliegt, die Vorbezeichneten Wirtschaftsgüter für die Durchführung dieses Vertrages zu nutzen. Die Werbeagentur 4dpi verfügt über die für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Programmierwerkzeuge hat das Recht, dem Kunden an dem mit diesen Programmierwerkzeugen erstellten Auftritt bzw. Programm die vertragsgegenständlichen Nutzungsrechte einzuräumen.
13.4. Für den Fall, dass gegen den Kunden oder die Werbeagentur 4dpi von Dritten die Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden, haben sich die Parteien jeweils unverzüglich schriftlich davon zu benachrichtigen. Dem Kunden bleibt unbenommen, von der Geltendmachung betroffene Inhalte entfernen zu lassen oder so zu modifizieren, dass keine Schutzrechtsverletzung mehr vorliegt. Die Werbeagentur 4dpi hat das Recht, das Konzept oder von der Geltendmachung betroffene HTML-Dokumente oder vergleichbare Dokumente auszutauschen oder so zu verändern, dass ebenfalls keine Schutzrechtsverletzung mehr gegeben ist. Die von der Werbeagentur 4dpi vorgenommenen Veränderungen dürfen die Qualität des Auftritts nicht oder nur in zumutbarer Weise beeinträchtigen.
14. Verantwortung des Kunden für von ihm bereitgestellte Inhalte
14.1. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die von
ihm zur Durchführung dieses Vertrages bereitgestellten oder
vorgegebenen Inhalte rechtlich zulässig sind und nicht in die Rechte
Dritter eingreifen. Er trägt insbesondere die alleinige Verantwortung
dafür, dass die vorstehenden Inhalte nicht
- gegen strafrechtliche Vorschriften oder gegen Vorschriften zum
Schutze der Jugend verstoßen und keinen ehrverletzenden,
verleumderischen, Kriegsverherrlichenden, Volksverhetzenden,
jugendgefährdenden, pornografischen oder vergleichbaren Charakter
haben und auch nicht geeignet sind, die Sicherheit über die
freiheitlich demokratische Grundordnung der BRD zu gefährden;
- Wettbewerbs- oder Urheberrechtsverstöße beinhalten.
14.2. Der Kunde trägt auch die alleinige Verantwortung dafür, wenn die von seinem Auftritt ausgehenden Verweise (sog. Hyper-Links) auf Inhalte Dritter verweisen.
14.3. Im Zweifel hat der Kunde in Fragen über die Zulässigkeit des auf seinen Wunsch eingestellten bzw. von ihm gelieferten Inhalts betreffend, auf eigene Kosten rechtlichen Rat einzuholen.
14.4. Der Kunde übernimmt das alleinige Risiko dafür, dass die Vorschriften der Preisangabenverordnung sowie des Preisangabengesetzes eingehalten werden.
14.5. Rechtswidrige Inhalte kann die Werbeagentur 4dpi zurückweisen. Die Werbeagentur 4dpi ist berechtigt, die bereitzustellende Online-Dienstleistung zurückzuhalten und den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn der Kunde gegen die vorstehenden Bestimmungen in Ziff. 14.1 bis 14.4 verstößt. Die Werbeagentur 4dpi ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß vorgenannten Ziffern unzulässig sind, ist die Werbeagentur 4dpi berechtigt, die Präsenzen zu sperren. Die Werbeagentur 4dpi wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
14.6. Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner, die Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse und - sofern der Werbeagentur 4dpi Shop Gegenstand des Vertrages ist - die Inhalte seines Internet-Shops nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Dies bezieht sich auch auf illegale Angebote Hackertools oder Angebote die rechtsverletzend sind oder wirken. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verpflichtet sich der Kunde die Werbeagentur 4dpi unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs diese Rechtsverletzung nach Abmahnung innerhalb von 10 Tagen zu beheben. Sollte nach der Abmahnung diese nicht behoben sein, so wird dann die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EURO 3.000,00 ( in Worten: dreitausend Euro) fällig.
15. Haftung
15.1. Die Werbeagentur 4dpi haftet nicht für Ansprüche wegen vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen der Werbeagentur 4dpi ist auf vorsätzliches Handeln beschränkt.
15.2. Im Falle der Haftung nach vorstehender Ziff. 15.1 und einer Haftung ohne Verschulden haftet die Werbeagentur 4dpi nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden.
15.3. Die Haftung für Mangelfolgeschäden und mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.
15.4. Die Werbeagentur 4dpi haftet nicht dafür, dass durch die Nutzung des Auftritts bzw. der hergestellten Programme bestimmte wirtschaftliche Erfolge oder Ergebnisse erzielt werden können.
15.5. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet die Werbeagentur 4dpi nur, wenn deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Dies gilt auch für verlorene Daten bzw. E-Mails, die aus dem Betrieb oder Nichtbetrieb des Servers resultieren.
15.6. Die Werbeagentur 4dpi übernimmt keine Haftung dafür, dass es zwischen dem Kunden und Dritten, die durch den vertragsgegenständlichen Auftritt miteinander in Kontakt treten, zu rechtswirksamen Verträgen kommt oder solche nachgewiesen werden können. Werden Allgemeine Geschäftsbedingungen, die der Kunde gegenüber dritten Nutzern verwendet möchte, in den vertragsgegenständlichen Auftritt einbezogen, so übernimmt die Werbeagentur 4dpi weder die Verantwortung dafür, dass diese rechtlich wirksam sind, noch die Haftung dafür, dass diese wirksam in den Vertrag zwischen dem Kunden und dessen Kunden einbezogen werden. Die Werbeagentur 4dpi übernimmt auch keine Haftung dafür, dass Daten, die der Kunde des Kunden für etwaige Bestellungen, z. B. in eigens zu diesem Zweck entwickelten Eingabemasken, eingibt, richtig sind oder richtig und unverändert an den Kunden übermittelt werden. Die Sätze 1, 2 und 3 gelten insbesondere dann, wenn auch die Entwicklung eines Online-Shops zum Gegenstand des vertragsgegenständlichen Auftritts gehört. Bestellungen Dritter, die beim Kunden über den vertragsgegenständlichen Auftritt eingehen, bearbeitet der Kunde ausschließlich auf eigenes Risiko.
15.7. Eine Haftung der Werbeagentur 4dpi tritt nicht ein bei Veränderung und/oder Eingriffen, die durch den Kunden oder Dritte vorgenommen wurden.
16. Geltung von DIN-Norm
16.1. Entstehen im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses
zwischen den Vertragsparteien
Uneinigkeit über den Inhalt EDV-technischer Begriffe, Definitionen,
Symbole, Qualitätserfordernisse, Formatanforderungen oder ähnlichem,
gilt die Einhaltung der jeweiligen zur Zeit des Vertragsabschlusses
geltenden DIN-Norm als vereinbart.
16.2. Wird eine DIN-Norm nach Vertragsschluss, aber vor der Fertigstellung des Programms geändert, ist die Werbeagentur 4dpi im Rahmen des Zumutbaren gehalten, die Anforderung in der neuen Form zu berücksichtigen. Wesentliche Änderungen der Programmierarbeiten sowie umfangreiche Programmänderungen muss die Werbeagentur 4dpi nicht vornehmen, soweit dies nur durch einen nicht unerheblichen, zeitlichen oder finanziellen Mehraufwand zu erreichen ist.
17. Vergütung / Fälligkeit
17.1. Alle Leistungen werden auf Basis der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Preisliste der Werbeagentur 4dpi erbracht, soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
17.2. Alle Rechnungen werden sofort nach Rechnungstellung zur Zahlung fällig und per Abbuchung vom Kundenkonto eingezogen. Die vertragsgegenständliche Vergütung ist spesen- und auflagenfrei fällig und zahlbar.
17.3. Die Werbeagentur 4dpi ist berechtigt, für in sich abgeschlossene Leistungen oder durch Teilnahmen bereits abgenommene Leistungen Rechnungen zu stellen.
17.4. Alle Vergütungen verstehen sich netto zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe.
17.5. Die Werbeagentur 4dpi hat Anspruch auf Erstattung der entstandenen Aufwendungen für Anfahrts- und Übernachtungskosten gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen allgemeinen Spesenliste der Werbeagentur 4dpi. Sonstige Auslagen für den Kunden werden von diesem mit Einzelnachweis erstattet.
17.6. Das Entgelt für den Speicherplatz wird jeweils am dritten Werktag eines Monats fällig. Abzustellen ist auf den Zahlungseingang bei der Werbeagentur 4dpi. Der Zahlungszeitraum beginnt mit der Erklärung der Abnahmefähigkeit durch die Werbeagentur 4dpi.
17.7. Die Zahlung für die Nutzung der beantragten und zugewiesenen Domain werden zum dritten Werktag eines Monats fällig. Abzustellen ist auf den Zahlungseingang bei die Werbeagentur 4dpi.
17.8. Auf die Gesamtzahlung hat der Kunde eine Vorschusszahlung in Höhe von 80% des Angebotsbetrages bei Vertragsschluss zu leisten. Die restlichen 20% sind bei erfolgter Abnahme durch den Kunden fällig.
18. Verzug / Aufrechnung / Zurückbehaltung
18.1. Im Falle des Verzuges des Kunden ist die Werbeagentur 4dpi berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch 9 % p. a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
18.2. Die Aufrechnung und Zurückbehaltung gegenüber Forderungen ist nur wegen solcher Gegenforderungen zulässig, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
19. Nutzungsrechte
19.1. Der Kunde erhält aufgrund des geschlossenen Vertrages an der erstellten Software ein einfaches, unwiderrufliches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht.
19.2. Die Werbeagentur 4dpi bleibt berechtigt, dem zugrunde liegende Werk Standardsoftware sowie wesentliche Bestandteile und Funktionalitäten des Werkes auch im Rahmen anderer Aufträge weiter zu verwenden.
20. Quellcodes
Die Werbeagentur 4dpi ist zur Überlassung des ablauffähigen,
geschuldeten Programms einschließlich einer angemessenen
Benutzerdokumentation verpflichtet. Die Überlassung der dem Programm
zugrunde liegenden Quellcodes wird ausdrücklich nicht geschuldet.
Entsprechendes gilt für eine den Quellcode beschreibende und
erläuternde Dokumentation.
21. Geheimhaltung
21.1. Die Werbeagentur 4dpi wird aufgrund des geschlossenen Vertrages bekannt gewordene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden weder an Dritte weitergeben noch auf sonstige Weise für sich selbst nutzen oder verwerten. Speicherungen auf Datenträgern und sonstige Aufzeichnungen sowie die Weitergabe an Dritte sind nur gestattet, wenn sie zur Vertragserfüllung notwendig oder geeignet sind, die berechtigten Interessen und Rechte aus diesem Vertrag wahrzunehmen oder zu verteidigen.
21.2. Die Werbeagentur 4dpi hat durch geeignete Vereinbarungen und Vorkehrungen sicherzustellen, dass Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der gleichen Geheimhaltungspflicht unterliegen.
22. Material- und Fremdkosten
22.1. Material- und Fremdkosten werden monatlich in Rechnung gestellt. Ausgenommen sind einzelnen Posten, die bereits Bestandteil des Angebots gewesen sind. Kostenintensivere Aufträge (höher als bis 5 % des Auftragswertes oder EUR 1.000) werden erst nach Absprache mit dem Kunden an Dritte in Auftrag gegeben.
22.2. Für die seitens der Werbeagentur 4dpi über Dritte bezogenen Leistungen, wie Textübersetzungen, Bildrechte, Lizenzgebühren für Bilddatenbanken, Fremdsoftware, Filmrechte, Musikrechte, Rechtsprüfungskosten, Kosten für wissenschaftliche Beratung, Abgaben an andere Rechtsinhaber, CD-ROM-Duplikationen, Datenbankrecherchen, Foto-, Entwicklungs- und Kopierarbeiten, Fotoaufnahmen, Foto- und Videomaterial, Foto-CD-Produktion, Illustration etc., ist die Werbeagentur 4dpi berechtigt, einen üblichen Agenturhonoraraufschlag in Höhe von 15 % zu erheben.
23. Lizenzen
23.1. Produktbestimmungen von eingesetzter Software sind Bestandteil des Angebotes.
23.2. Der Kunde erhält von der Werbeagentur 4dpi für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Wird der Kunde von der Werbeagentur 4dpi für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.
23.3. Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine "Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt.
23.4. Die der Werbeagentur 4dpi erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen. Einige Programme, die zur Nutzung zuhause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv benutzt werden.
23.5. Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke der Werbeagentur 4dpi nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.
23.6. Soweit dem Kunden der Werbeagentur 4dpi ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an die Werbeagentur 4dpi zurück zu geben. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber der Werbeagentur 4dpi bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.
23.7. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 4.1 bis 4.5 geregelten Pflichten verspricht der Kunde der Werbeagentur 4dpi eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 3.000,00 (in Worten: dreitausend Euro).
24. Impressum
Die Werbeagentur 4dpi ist berechtigt, an geeigneter Stelle der
Applikation das Logo der der Werbeagentur 4dpi mit einer Verlinkung
zum Internet-Auftritt (www.4dpi.de) zu platzieren. Bei
Offline-Projekten können an geeigneter Stelle die vollständige
Firmenadresse und sämtliche an dem Projekt beteiligten Team-Mitglieder
der Werbeagentur 4dpi namentlich genannt werden. Die Werbeagentur 4dpi
ist zudem berechtigt, das realisierte Projekt in Geschäftsbroschüren
mittels Screenshots und bei Präsentationen als Referenzprojekt
anzuführen.
25. Vertragsdauer und Kündigung bei Serverplätzen
25.1. Der Vertrag über die Bereitstellung eines Serverplatzes wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und beginnt mit der Auftragsbestätigung.
25.2. Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 90 Kalendertagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Wenn halbjährliche oder jährliche Zahlung vereinbart wurde, wird für den Zeitraum von der Wirksamkeit der Kündigung bis zum Ende des bezahlten Zeitraums 50% der Gebühren zurückerstattet. Die jährliche DENIC Gebühr ist davon ausgenommen.
25.3. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
25.4. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
26. Erfüllungsort / Gerichtsstand
26.1. Erfüllungsort für die Leistung beider Vertragspartner ist der Sitz der Werbeagentur 4dpi.
26.2. Die Parteien vereinbaren - soweit gesetzlich zulässig - als
ausschließlichen Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang
mit diesem Vertragsverhältnis den Gerichtsstand Regensburg.
27. Anwendbares Recht
Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Anwendung deutschen
Rechtes.
28. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Vorstehende Regelung gilt auch für die Abbedingung der Schriftform
durch die Vertragsparteien.
29. Salvatorische Klausel / Schlussbestimmungen
Sollte eine gegenwärtige oder zukünftige Bestimmung dieses Vertrages
ganz oder teilweise unwirksam/nichtig oder nicht durchführbar sein
oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
dieses Vertrages nicht berührt.
Werbeagentur 4dpi, Lassen/Thiele GbR
Marienstr. 19
93186 Pettendorf/Adlersberg
Ustr.Nr. 244/167/11204 BLZ: 750 500 00 Konto.Nr: 8659203
Fon: +49 (0) 1 70 / 584 77 82